Die Arzneimittelpreise
Die Arzneimittelpreise werden durch die Arzneimittelpreisverordnung, vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1050) geändert, geregelt.
Hier werden die Zuschläge für den Großhandel ( Festzuschlag von 0,70 € und proportionaler Zuschlag von höchstens 3,15 % vom Abgabepreis des Herstellers (maximal 37,80 €) und der Apothekenzuschlag von 3 % des Herstellerabgabepreises und einer festen Pauschale von 8,35 € festgelegt.
Die Vergütung der Apotheke bei gesetzlich Versicherten reduziert sich um 1,49 €. D.h. der Zuschlag beträgt hier 6,86 € pro Fertigarzneimittel.