Zahnärzte
Die Gebührenordnung für Kassenleistungen der Zahnärzte ist im „Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß §87 Abs.2 und 2h SGB V“ geregelt.
Der BEMA ist Bestandteil der Bundesmantelverträge und wird zwischen den Vertragspartnern KZBV und Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart.