Arztpraxis
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM ist die Abrechnungsgrundlage für die ärztlichen Leistungen der Kassenpatienten in der Arztpraxis.
Er wird auf der Grundlage des Paragraph 87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt.
Die Gebührenordnung für die niedergelassenen Ärzte findet sich online auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.