Arztpraxis

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Der Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM ist die Abrechnungsgrundlage für die ärztlichen Leistungen der Kassenpatienten in der Arztpraxis.

Er wird auf der Grundlage des Paragraph 87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt.

Die Gebührenordnung für die niedergelassenen Ärzte findet sich online auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.