Krankenhausfinanzierungsgesetz

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz ( SGB V 3. Teil) regelt die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser.

Die Krankenhäuser werden dual finanziert:

Die Investitionskosten werden vom Steuerzahler übernommen – die Behandlungskosten werden nach dem DRG-System bezahlt.

Die DRGs (Diagnosis Related Groups) sind ein Klassifikationssystem mit dem der (ökonomische) Schweregrad der stationären Behandlung eines Patienten erfasst wird.

Ein so genannter Durchschnittsfall hat die Bewertungsrelation 1. Die DRGs sind in einer langen Liste aufgeführt auf der Homepage des InEK – Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus.

Diese Bewertungsrelationen werden multipliziert mit dem Basisfallwert, der zurzeit um die 3350 Euro liegt. (Es gibt geringe Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern).