Der Weg ihrer Krankenkassenbeiträge
In Deutschland ist der größte Teil der Bevölkerung gesetzlich pflichtversichert. Die Pflichtversicherung besteht für alle Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die nicht berufstätigen Ehepartner und Kinder von GKV Mitgliedern sind mitversichert ohne Beiträge bezahlen zu müssen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Versicherungsbeitrag an die gewählte gesetzliche Krankenkasse. Von dort fließt das Geld an den Gesundheitsfond. Außerdem fließt in diesen Fond noch ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss.
Der Fond verteilt die Gelder nach gesetzlich vorgeschriebenen Regeln an die Krankenkassen. 1994 wurde durch die Politik der Risikostrukturausgleich (RSA) eingeführt, der einen finanziellen Ausgleich schaffen soll für Kassen die einen großen Anteil von Patienten haben mit schwereren Krankheiten, die chronisch verlaufen und besonders teuer sind. D.h. dass die Kassen mit „gesünderen“ Versicherten einen Teil ihrer Einnahmen an die anderen Kassen abgeben.
Die Bezahlung der niedergelassenen Ärzte erfolgt nicht direkt durch die gesetzlichen Krankenkassen sondern über den Umweg der Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern.
Dort wird die Verteilung auf die verschiedenen Arztgruppen durch einen Honorarverteilungsmaßstab festgelegt. Außerdem werden die vom Arzt quartalsmäßig ( alle drei Monate) angegebenen Gebührenziffern (EBM) auf Plausibilität und auf Regelverstöße geprüft.