Eigenbeteiligung der Patienten in Frankreich
Da ich Abonnentin der ausgezeichneten Zeitschrift Frankreich erleben bin, habe ich den Chefredakteur Jean -Charles Albert per Mail gefragt, wie die Eigenbeteiligung in Frankreich genau funktioniert. Er hat sehr schnell, ausführlich und gut erklärend auf diese Frage geantwortet:
Mit seiner Erlaubnis darf ich diese Antwort weitergeben.
„Zu Ihrer Frage:
In Frankreich bezeichnet das „ticket modérateur“ den Teil der Gesundheitskosten, der nach der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vom Patienten selbst zu tragen ist.
Zum Beispiel: Für eine ärztliche Konsultation mit einem festgelegten Tarif von 25 € erstattet die Krankenkasse 70 % (17,50Euro), und der Patient zahlt die restlichen 30 % (7,50 Euro). Dieser Eigenanteil wird in der Regel von einer Zusatzversicherung (mutuelle) übernommen.
In den meisten Fällen bezahlt der Patient die gesamte Konsultation direkt beim Arzt und erhält dann von seiner Krankenkasse die Rückerstattung, abzüglich des ticket modèrateur. In bestimmten Situationen (z.B. bei chronischen Erkrankungen, im Rahmen der complèmenzaire santè solidaire usw.) ermöglicht ein Systems namens tiers payant, dass der Patient nichts vorstrecken muss:
Die Krankenkasse zahlt direkt an den Leistungserbringer.
Wichtig ist außerdem, das ticket modérateur von der “franchise mèdicale“ zu unterscheiden. Diese entspricht einem festen Betrag, der automatisch von den Erstattungen abgezogen wird (zum Beispiel 1 € pro Arztbesuch, 0,50 € pro Medikamentenpackung, 2 € für einen Krankentransport). Diese Beträge werden nicht von Zusatzversicherung übernommen und bleiben somit immer beim Patienten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei ihren Bemühungen, die gesundheitspolitische Diskussion in Deutschland mit diesen Beispielen zu bereichern,…
Mit freundlichen Grüßen aus Bordeaux,
Jean-Charles ALBERT
Rèdacteur en Chef „Frankreich erleben“
AJC Presse, 57, Rue Chantecrit – 33300 Bordeaux
www.frankreicherleben.de